Satzung der Werdenfelser Bruderschaft |
Die Werdenfelser Bruderschaft ist eine Gemeinschaft von Weltpriestern.
Die Mitglieder der Werdenfelser Bruderschaft bemühen sich um persönliche und pastorale Erneuerung im Sinne des 2. Vatikanischen Konzils.
Hilfreich sind ihnen dabei neun Bruderschaftszeichen:
Die Organe der Bruderschaft sind die Bruderschaftsversammlungen und das Leitungsteam. Zur Bruderschaftsversammlung werden wenigstens einmal im Jahr alle Mitglieder eingeladen. Sie wird vom Sprecher einberufen und geleitet. Sie ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend ist. Sie fasst ihre Beschlüsse mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Das Leitungsteam besteht aus dem Sprecher und seinen beiden Stellvertretern. Sie werden jährlich vier Wochen vor der Jahresversammlung in geheimer Briefwahl von den Mitgliedern gewählt. Der Sprecher wird mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen, die beiden Stellvertreter werden mit der relativen Mehrheit gewählt. Das Ergebnis wird der Jahreshauptversammlung bekanntgegeben. Wenn im ersten Wahlgang diese Mehrheit nicht erreicht wird, findet bei der Jahresversammlung ein zweiter Wahlgang zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erreicht haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Der Wahlausschuss, bestehend aus zwei Mitgliedern, wird beim Brudertreffen, das der Jahresversammlung vorausgeht, gewählt.
Der Sprecher vertritt die Bruderschaft nach innen und außen, unterstützt von den beiden Stellvertretern. Sprecher und Stellvertreter moderieren im Wechsel die Brüdertreffen. Im Namen der Bruderschaft spricht nur der gewählte Sprecher oder wer von ihm oder der Bruderschaft ausdrücklich beauftragt ist.
Dem Leitungsteam stehen der Kassier und der Chronist zur Seite. Sie werden von der Jahresversammlung gewählt.
Der Kassier verwaltet die Gelder der Bruderschaft und legt bei der Jahresversammlung den Kassenbericht vor. Neben dem Bruderschaftssprecher ist er in finanziellen Dingen zeichnungsberechtigt.
Der Chronist sammelt alle wichtigen Dokumente über die Entstehung und die Entwicklung der Bruderschaft, ebenso die Bruderschaftsdienste und -kassetten und bewahr sie sorgfältig auf.
Wer der Werdenfelser Bruderschaft beitreten will, teilt dies dem Sprecher mit. Nach Ablauf eines Jahres, während dessen der Bewerber einen Gaststatus hat, erklärt er vor dem Leitungsteam oder der Bruderschaftsversammlung, ob er Mitglied werden will.
Ein Ausscheiden aus persönlicher Entscheidung und im gegenseitigen Einvernehmen ist jederzeit möglich. Wer dreimal hintereinander bei einem Brüdertreffen unentschuldigt fehlt, tut damit kund, dass er nicht mehr zur Bruderschaft gehören will und schließt sich damit selber aus.
Zur Begleichung der anfallenden Unkosten (Bruderschaftskassette, Porto o.ä.) wird jährlich ein Unkostenbeitrag erhoben, dessen Höhe vom Kassier vorgeschlagen und von der Jahresversammlung für ein Jahr festgelegt wird.
Die Bruderschaft dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung in der jeweils geltenden Fassung. Die Mittel der Bruderschaft und etwaige Gewinne dürfen nur für die in der Satzung bestimmten Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der Bruderschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden. Bei der Auflösung der Bruderschaft fällt das nach Begleichung der Verbindlichkeiten vorhandene Vermögen an MISSIO AACHEN zur Verwendung für die Aktion Prim.
Diese Satzung kann mit einer Zweidrittelmehrheit aller Teilnehmer der Jahresversammlung geändert werden. Die Abstimmung darüber muss acht Wochen vor der Jahresversammlung angekündigt werden.
ist das Diözesan-Exerzitienhaus Werdenfels 93152 Nittendorf, Tel.: (0 94 04) 95 02-0; Fax: (0 94 04) 95 02-950.